Jeder von uns stöbert im Internet, legt Konten oder Accounts an und sichert diese durch ein Passwort. Dabei machen wir uns keine Gedanken darüber, wer eigentlich nach seinem Tod diese Daten verwalten kann. Die Erben sind häufig dazu gar nicht in der Lage, weil ihnen schlicht die Kenntnisse von den Konten und Accounts und den dazu gehörenden Passwörtern fehlt.

Hier sollte der Nutzer des Internets an eine digitale Vorsorgevollmacht denken. Er kann z.B. zu Lebzeiten einen Bevollmächtigten benennen, der sich um den digitalen Nachlass kümmert. Der Bevollmächtigte soll vom Vollmachtgeber über die Konten und Accounts sowie der hinterlegten Zugangsdaten informiert werden. Gleichzeitig sollte er wissen, wie dem Andenken des Verstorbenen in den sozialen Netzwerken genüge getan werden kann. Eine weitere Überlegung könnte sein, im Testament einen Erben mit der Abwicklung des digitalen Nachlasses zu beauftragen. Allerdings müsste dieser Erbe dann auch vom Testator die entsprechenden Daten erhalten, um den Willen des Erblassers gerecht werden zu können.

Viele Internetdienstleister stehen dem Thema digitaler Nachlass sehr restriktiv gegenüber und verweigern häufig die Herausgabe der Zugangsdaten Verstorbener. Zum Teil werden die Daten erst nach Vorlage einer Sterbeurkunde oder eines Erbscheins bekannt gegeben.

Wer im Hinblick auf seinen digitalen Nachlass keine Vorsorge trifft, muss sich bewusst sein, dass seine Datensätze im Netz unbegrenzt fortbestehen und man Gefahr läuft, sich insoweit zu verewigen.