Die Umsetzung des Datenschutzes durch
„Externe Datenschutzbeauftragte“

Der Gesetzgeber schreibt unter anderem vor, dass jeder der personenbezogene oder sensible Daten verarbeitet (Unternehmen, Vereine, Praxen, Kliniken, Schulen usw.) die Anforderungen an den Datenschutz umsetzen muss.

Erfahrungsgemäß ist die Benennung eines „Externen Datenschutzbeauftragten“ in vielen Fällen auch dann von Vorteil, wenn die Verpflichtung zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten nicht gegeben ist. Es besteht dann die Option, einen „Externen Datenschutzbeauftragten“ freiwillig zu bestellen.

Genau diese Vorgehensweise praktizieren mittlerweile viele Unternehmen schon aus Gründen der Rechtssicherheit, der Minimierung des Haftungsrisikos und nicht zuletzt um „sicher“ datenschutzkonform aufgestellt zu sein.

Gerne stehen wir Ihnen in Rechtsfragen zum Datenschutz und dem Thema
„Datenschutzbeauftragter nach EU-DSGVO“ zu Ihrer Verfügung.

Über unseren Kooperationspartner IHRE-RECHTSBERATUNG360 können wir Ihnen passende
Datenschutz-Lösungen sowie „Externe Datenschutzbeauftragte“ bundesweit anbieten.

Weitere Informationen zu den Themen DSGVO, Datenschutz und der Bestellung von
„Externen Datenschutzbeauftragten“ finden Sie unter: