Testament und Erbvertrag

Benötige ich überhaupt ein Testament? Die gesetzlichen Vorschriften werden meinen Nachlass doch sowieso regeln. Aber kennen Sie überhaupt die gesetzliche Erbfolge? Es ein verbreiteter Irrtum, dass der Staat die Abwicklung von Nachlässen vornimmt. Dies ist die Aufgabe der Erben, die bei ungeregelten Nachlässen häufig in Streit geraten und in langjährige Prozesse verwickelt werden.

Mit einem Testament können sie nach Ihren Vorstellungen und Werten über Ihr Vermögen von Todes wegen verfügen. Sie können den oder die Erben bestimmen, Vermächtnisse zuwenden oder Auflagen erteilen. Sie können einen Testamentsvollstrecker zur Auseinandersetzung oder Dauerverwaltung des Nachlasses einsetzen. Wenn Sie wollen können Sie auch mit Hilfe einer Anordnung von Vor- und Nacherbschaften unter Ihren Erben regeln, wer nach den Erben als nächstes erbt.

Aber wenn Sie ein Testament formulieren, dann richtig. Ansonsten laufen die Erben wieder Gefahr, darüber streiten zu müssen, was Sie tatsächlich gewollt haben. Die richtigen Formulierungen helfen, Streit zu vermeiden.

Das gute Testament ist auf den persönlichen Willen des Testierenden zugeschnitten sowie sachlich und förmlich richtig formuliert.

In welchen Lebenssituationen ist die Errichtung eines Testamenten oder Erbvertrages anzuraten:

  • bei Ehegatten ohne Kinder, da ansonsten die Eltern oder Geschwister des Ehegatten erben können

  • bei Verheirateten mit minderjährigen Kindern, da ansonsten der Ehegatte mit den minderjährigen Kindern eine Erbengemeinschaft bildet

  • bei Eheleuten, die sich getrennt haben, da ansonsten der andere Ehegatte noch erbberechtigt ist

  • für nichteheliche Lebenspartner, da ansonsten die nächsten Verwandten des Lebenspartners erben

  • für Unternehmer, da nur wenn der Gesellschaftsvertrag und das Testament, den gleichen Erben bestimmen, die Rechtsnachfolge im Unternehmen erfolgreich sein kann

  • zugunsten des Behinderten, da damit dem Behinderten Zuwendungen gemacht und Annehmlichkeiten verschafft werden können und das Familienvermögen vor dem Sozialhilferegress geschützt werden kann

  • für Bedürftige, damit der Zugriff der Gläubiger des Bedürftigen auf den Nachlass verhindert wird.

Gerne berate ich Sie bei der Errichtung Ihres Testaments und formuliere Ihnen einen Entwurf. Bitte nehmen Sie Kontakt mit meiner Kanzlei auf und lassen sich einen Termin geben.

Haben Sie noch Fragen?

Leistungsspektrum der Kanzlei

SIE MÖCHTEN EINEN TERMIN VEREINBAREN?