Erstberatung

Die Erstberatung ist eine gute Gelegenheit, um Ihre Rechtsangelegenheit von mir als Anwalt prüfen zu lassen. In einem intensiven Gespräch wird erarbeitet, welche Ansprüche Sie haben und wie die Erfolgsaussichten sind, um diese außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen. Das Erstgespräch mit mir als Ihren Anwalt bietet auch die Möglichkeit zu prüfen, ob man miteinander harmoniert.

Die Kosten der Erstberatung richten sich nach dem Gegenstandswert, also Ihrem wirtschaftlichem Interesse an dem Rechtsfall. Bis zu einem Gegenstandswert von € 300,00 beträgt die zu entrichtende Gebühr mindestens € 32,50 netto. Ab einem Gegenstandswert von € 2.500,00 ist die anwaltliche Gebühr der Höhe nach beschränkt, auf maximal € 190,00 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, also € 226,10.

Endet die Erstberatung mit der Empfehlung, die Bearbeitung durch einen anderen Rechtsanwalt vornehmen zu lassen, wird von mir ein Honorar für die Weiterleitung nicht erhoben.

Online Rechtsberatung

Sie haben Sie ein Rechtsproblem im Erbrecht, aber keine Zeit oder Möglichkeit mit mir, einen Besprechungstermin  zu vereinbaren! Ich biete Ihnen an, Sie via Mail zu beraten. Sie teilen mir Ihre Anfrage mit und ich antworte Ihnen, ob Ihre Anfrage sich für eine Online Beratung eignet und zu welchem Honorar ich bereit bin, die Antwort zu erarbeiten. Der Auftrag kommt erst zustande, wenn die Vergütungsvereinbarung unterzeichnet meiner Kanzlei via Mail wieder zugegangen ist. Die Auskunft wird dann innerhalb von zwei Werktagen erteilt.

Gesetzliches Honorar

Schließen Sie keine Vergütungsvereinbarung mit der Kanzlei, kommt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zur Anwendung. Das Honorar berechnet sich nach dem Gegenstandswert, also Ihrem wirtschaftlichen Interesse an Ihrer Rechtsangelegenheit, und den anfallenden Gebührentatbeständen, in der Regel der Geschäftsgebühr und der Einigungsgebühr. Anhand des Gegenstandwertes kann die Höhe des Honorars in der Gebührentabelle abgelesen werden. Die außergerichtliche Geschäftsgebühr kann im Hinblick auf den Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit angemessen erhöht werden.

Gerne berechne ich Ihnen die Kosten Ihrer Rechtsangelegenheit nach dem RVG, damit Sie entscheiden können, ob nicht eine Honorarvereinbarung im außergerichtlichen Bereich für Sie transparenter ist.

Stundenhonorar

Das Stundenhonorar stellt die gerechteste Weise dar, mit der eine Anwaltstätigkeit abgerechnet werden kann, da sie an den tatsächlichen Leistungsaufwand anknüpft. Die Leistungszeiten und die getätigten Arbeiten werden präzise dokumentiert und der jeweiligen Abrechnung als Anlage beigefügt. Die Abrechnung der Leistung erfolgt in einem 6-Minuten-Takt. Die Höhe des Stundensatzes steht in Abhängigkeit zur Schwierigkeit und der Bedeutung der Rechtsangelegenheit sowie meinem Haftungsrisiko.

Erfolgshonorar

Mittlerweile ist es möglich, dass Rechtsanwälte mit Ihren Mandanten ein Erfolgshonorar vereinbaren. Die Vereinbarung bezieht sich ausschließlich auf das Rechtsanwaltshonorar, nicht also auf Gerichtskosten oder sonstige Auslagen. Voraussetzung ist, dass der Mandant aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse seine Rechtsangelegenheit nicht verfolgen will und die Aussichten auf einen Erfolg zu gering sind.

Nach einer umfassenden Aufklärung und der Prüfung der Voraussetzungen, bin ich gerne bereit, eine Erfolgshonorarvereinbarung mit Ihnen zu schließen.

Rechtsschutzversicherung

Im Falle, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, wird eine Deckungszusage eingeholt. Wenn diese erteilt wird, erfolgt die Abrechnung der Kosten Ihrer Rechtsangelegenheit in enger Abstimmung mit Ihrer Versicherung, so dass Ihnen, außer Ihrem Selbstbeteiligung, keine Kosten entstehen sollten.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Sofern Sie bedürftig sind, sich also keinen Prozess leisten können, steht Ihnen dennoch der Rechtsweg offen, für den Fall, dass Ihnen eine Beratungs- oder Prozesskostenhilfe von den für Ihren Streit zuständigen Gerichten gewährt wird.

Ratenzahlungsvereinbarung

Können Sie sich die Kosten eines Rechtsanwaltes nicht auf einmal leisten, bin ich gerne bereit, mit Ihnen eine für Sie angemessene Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen.

Prozessfinanzierung

Wenn Sie das Prozessrisiko vermeiden wollen, besteht die Möglichkeit, einen Prozessfinanzierer einzubeziehen. Der Prozessfinanzierer prüft eigenständig die Erfolgsaussichten Ihrer Klage und die Bonität des Beklagten. Bestehen gute Aussichten auf eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche übernimmt der Prozessfinanzierer die kompletten Prozesskosten, bestehend aus Gericht-, Anwalts- und Sachverständigenkosten gegen eine Beteiligung am Erlös der Klage. Die Höhe des Anteils ist Verhandlungssache, liegen aber in der Regel bei ca. 20%. Geht die Klage verloren übernimmt der Prozessfinanzierer sämtliche Kosten des Rechtsstreites.

SIE MÖCHTEN EINEN TERMIN VEREINBAREN?