Vorsorgevollmacht
Niemand wünscht sich die Situation, nicht mehr selbst über wichtige Dinge entscheiden zu können. Aber wir alle laufen jeden Tag Gefahr, infolge eines Unfalls oder einer schweren Krankheit von einem Moment auf den anderen oder schleichend, beispielsweise bei einer Demenz, auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein.
Nach wie vor besteht der Irrtum, dass der Ehegatte oder das eigene Kind doch dann entscheiden darf. Ohne eine Vorsorgevollmacht kann weder die Ehefrau noch ein Abkömmling Entscheidungen rechtswirksam treffen.
Dann muss eine Betreuung beim Betreuungsgericht beantragt werden, um einen Betreuer zu bestimmen. Der Betreuer kann aber eine fremde Person sein, der dann für Sie entscheidet. Welchen Charakter, welche Werte, welche Sichtweisen diese fremde Person hat, ist Ihnen nicht bekannt.
Geben Sie Ihr Schicksal deshalb nicht aus der Hand und treffen Sie rechtzeitig Vorsorge mit einer Vorsorgevollmacht. Sie verhindern damit regelmäßig, dass seitens des Betreuungsgerichts ein Betreuer bestellt wird.
Was ist nun eine Vorsorgevollmacht? Vereinfacht gesagt, ist die Vorsorgevollmacht eine Generalvollmacht, welche sowohl den vermögensrechtlichen als auch den persönlichen Bereich regelt. Die Person Ihres Vertrauens, die Sie als Bevollmächtigten einsetzen, kann dann alle Entscheidungen in Vermögensangelegenheiten treffen. Der Bevollmächtigte hat aber auch in Ihrem persönlichen Bereich zum Beispiel Fragen Ihrer medizinischen Versorgung, Ihrer Unterbringung in ein Krankenhaus oder einer Seniorenresidenz zu beantworten.
Da das Gesetz die Möglichkeit vorsieht, dass ein Bevollmächtigter auch bei einem nur behaupteten Anlass durch das Gericht zu kontrollieren ist, sollte ein sogenannter Kontrollbevollmächtigter in der Vorsorgevollmacht bestimmt werden. Damit wäre auch insoweit die Vorsorgevollmacht durch Dritte nicht angreifbar.
Weiterhin wird empfohlen, das Innenverhältnis des Vollmachtgebers mit dem Bevollmächtigten zu regeln, durch einen sogenannten Vorsorgevertrag. In diesem Vertrag werden zum Beispiel Regelungen zu den Auskunfts- und Rechnungslegungspflichten, dem Haftungsmaß und dem Entgelt des Bevollmächtigten getroffen. Weiterhin können dem Bevollmächtigten Weisungen erteilt werden, wie er sich in bestimmten Situationen zu verhalten hat.
Lassen Sie sich bei der Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht von meiner Kanzlei beraten. Zusammen können wir entscheiden, wie die Vorsorgevollmacht ausformuliert sein soll, um Ihrem Fall gerecht zu werden.