Testamentsvollstreckung

Wollen Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille durchgesetzt wird, weil Ihre Erben beispielsweise noch minderjährig oder erkennbar zerstritten sind, dann wählen Sie die Testamentsvollstreckung als geeignetes Instrument.

Mit der Testamentsvollstreckung können Sie als Testator weit über Ihren Tod hinaus die Zukunft Ihres Nachlasses bestimmen.

Der Testamentsvollstrecker hat, abgeleitet von Ihrem Willen, eine weitreichende Befugnis, wie der Nachlass auseinandergesetzt oder über eine lange Zeit hinweg verwaltet wird. Was bedeutet, dass der Wille der Erben nahezu vollständig außer Kraft gesetzt werden kann.

Der Testamentsvollstrecker ist ein Treuhänder, der den Nachlass mit dem Willen des Erblassers und im wohlverstandenen Interesse der Erben verwaltet. Er sorgt also dafür, dass Ihr letzter Wille seine Verwirklichung findet.

Die Person des Testamentsvollstreckers sollte Ihnen möglichst vertraut und geeignet sein, um die nicht leichte Aufgabe zu erfüllen, Ihren letzten Willen gegenüber den Erben umzusetzen. Neben der Auswahl sollten Sie sich auch Gedanken machen, ob und wie Sie Ihren Testamentsvollstrecker vergüten wollen.

Meine Kanzlei berät Sie gerne, wenn es um die Anordnung der Testamentsvollstreckung geht. Aber auch nach dem Erbfall berät meine Kanzlei den Testamentsvollstrecker bei der Ausübung seines Amtes oder die Erben bei der Geltendmachung ihrer Rechte gegenüber dem Testamentsvollstrecker.

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