Erbscheinsverfahren

Als Erbe benötigen Sie einen Erbschein, um sich gegenüber Gläubigern und Schuldnern des Nachlasses sowie gegenüber den staatlichen Institutionen, als Erbe legitimieren zu können. Der Erbschein ist quasi der Personalausweis des Erben. Er wird ausgestellt vom Nachlassgericht, welches bezeugt, wer  Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen der Erbe unterliegt, beispielsweise einer Testamentsvollstreckung.

Benötigt wird der Erbschein vor allem zur Vorlage beim Grundbuchamt oder bei Banken. Die Banken können die Vorlage eines Erbscheines verlangen, da ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dies vorsehen. Dies kann zu großen Verzögerungen beim Zugriff auf die Nachlasskonten führen.

Der Erbschein ist von den Erben beim Nachlassgericht, das ist das Amtsgericht in Baden-Württemberg am letzten Wohnsitz des Erblassers, oder bei einem Notar der Wahl zu beantragen.

Der Erbschein hat deshalb eine so elementare Bedeutung, weil der die Vermutung aufstellt wer Erbe ist und dieser Vermutung zudem ein öffentlicher Glaube zukommt, d.h. das Dritten gegenüber der Erbschein als richtig gilt, auch wenn er inhaltlich falsch sein sollte.

Im Erbscheinsverfahren prallen die Interessen der potentiellen Erben voll aufeinander. Das Nachlassgericht hat bei unterschiedlichen Erbscheinsanträgen der Parteien zu entscheiden, mit welchem Inhalt der Erbschein ausgestellt wird. Hier sind intensiv Fragen der Auslegung des Willens des Erblassers oder seines des mutmaßlichen Willens, der Echtheit von letztwilligen Verfügungen und der Anfechtung von letztwilligen Verfügungen zu prüfen.

Bei einer geschickten Vertretung im Erbscheinsverfahren könnten zwischen den Erben auch Vereinbarungen getroffen werden, wie beispielsweise der Wille des Erblassers auszulegen oder gegebenenfalls der Nachlass zu teilen ist. Dadurch lassen sich lange Jahre dauernde Prozesse schon zu Beginn des Nachlassverfahrens vermeiden.

Lassen Sie sich daher bereits im Erbscheinsverfahren anwaltlich vertreten. Meine Kanzlei im Erbrecht hilft Ihnen gerne dabei und vertritt Sie kompetent vor dem Nachlassgericht.

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